Die Mitglieder des Vorstandes des Spielmannszuges Sankt Hubertus Borsum von 1955 e.V.
Der Vorstand vertritt die Interessen des Vereins entsprechend der Satzung gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand und die Mitgliederversammlung sind die Organe des eingetragenen Vereins (e.V.). In der Vereinssatzung sind die Verhältnisse zueinander geregelt (siehe Satzung des Vereins).